Konzept zur Gestaltung von Distanzunterricht


Realschule Kettwig

Brederbachstr. 19
45219 Essen

Inhalt

1. Einleitung
2. Rechtliche Grundlagen
3. Organisatorische Rahmenbedingungen für den Distanzunterricht
3.1 Ausgangslage der Schule
3.2 Kommunikation
3.3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
3.4 Schulsozialarbeit
4. Planung für verschiedene Szenarien
4.1 Quarantänefälle
4.2 Kombination von Distanz- und Präsenzunterricht (Unterrichtsverteilung)
4.3 Schulschließung
5. Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte
5.1 Voraussetzungen
5.2 Umsetzung von Distanzunterricht
5.3 Konkretisierung

STAND: 01.09.2021
Beschluss Entwurf in LK: 04.05.2021
Beschluss in SK: 12.05.2021

1. Einleitung

Im Schuljahr 2021/2022 wird Präsenzunterricht im Klassenraum in voller Gruppenstärke als Regelfall angestrebt. Unter Umständen wird aber auch zeitweise nur Distanzunterricht erteilt oder es erfolgt ein Wechselmodell aus Präsenz- und Distanzunterricht. Die Kriterien für einen erfolgreichen Präsenzunterricht gelten grundsätzlich auch für den Distanzunterricht. Neben der Prozess-, Standard- und Kompetenzorientierung nehmen unter anderem sowohl Klassenführung, Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität als auch kognitive Aktivierung eine Schlüsselstellung ein. Auf Distanz finden zudem die Bereiche Feedback und Beratung sowie Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung besondere Berücksichtigung.

Das Lehrerkollegium der Realschule Kettwig hat sich in der Konferenz am 04.05.2021 auf das vorliegende Konzept verständigt und dieses als Leitkonzept beschlossen. Aktuell notwendige Anpassungen sollen anschließend fortlaufend reflektiert und eingearbeitet werden.

2. Rechtliche Grundlagen

Seit dem Schuljahr 2020/2021 werden die rechtlichen Grundlagen durch die zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß §§52 SchulG ergänzt. Diese Verordnung soll den Distanzunterricht als Ergänzung zum Präsenzunterricht in der herkömmlichen Form rechtlich verankern. Der Distanzunterricht wird somit als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert. Beim Distanzunterricht handelt es sich weiterhin um von der Schule veranlasstes und von den Lehrerinnen und Lehrern begleitetes Lernen auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW.

Der Distanzunterricht beruht auf einem pädagogischen und organisatorischen Plan. Im Bedarfsfall wird der Distanzunterricht von der Schulleitung im Rahmen der Unterrichtsverteilung eingerichtet und die SL informiert die zuständige Schulaufsicht und Schulkonferenz darüber.

Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichtes und die regelmäßige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schüler/innen. Eine weitere Neuerung seit dem Schuljahr 2020/21 ist die Bewertung von Leistungen im Distanzunterricht. Der Unterricht in Distanz findet genauso wie der Unterricht in Präsenz auf Grundlage und in Übereinstimmung mit den geltenden Lehrplänen statt. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt werden kann (Distanzunterricht).

3. Organisatorische Rahmenbedingungen für den Distanzunterricht

3.1 Ausgangslage der Schule

Während der Schulschließung im Jahr 2020 hat die Realschule Kettwig bereits Erfahrungen mit „Lernen auf Distanz“ sammeln können. Das Lernen wurde mit Hilfe von Moodle organisiert. Seitdem wurde zunächst das Kollegium in mehreren Schritten geschult und zwei Experten als Ansprechpartner bestimmt, anschließend fanden in allen Klassen Einführungen und Nutzungsübungen statt. Die Kommunikation zwischen Kollegium, Eltern und Schülerinnen und Schülern fand weitestgehend über E-Mail sowie die Lernplattform statt und wurde häufig durch Austausch über Telefonate oder seltener Videokonferenzen ergänzt. Der Großteil der Schülerinnen und Schüler hat Zugriff auf ein technisches Endgerät. Die zur Ausleihe vorgesehenen iPads wurden bisher nicht erschöpft (Stand 01.09.21). Daher ist der Bewerberkreis erweitert worden und im Elternbrief vom 04.05.2021 gab es einen Aufruf an die Familien, sich bei Bedarf an die Schule zu wenden.

Seit dem Schuljahr 2021/2022 wurde Logineo NRW als kostenfreie Alternative eigerichtet.

3.2 Kommunikation

Kommunikation im Kollegium

Die Kommunikation im Kollegium kann telefonisch, über die dienstliche E-Mail-Adresse oder einen verschlüsselten Messenger stattfinden. Perspektivisch soll der Logineo-Messenger verwendet werden, die Nutzerfreundlichkeit sich verbessert hat. Team-Meetings finden zusätzlich zu Präsenzveranstaltungen über Videokonferenzen bei Zoom statt. In Zukunft soll auch für Videokonferenzen das in den Logineo-Messenger integrierte Tool „Jitsi“ genutzt werden, sobald es stabil und ohne größeren Aufwand (doppelte Authentifizierung nicht alltagstauglich) nutzbar ist. Bis es so weit ist, werden Videokonferenzen nach nicht zufriedenstellenden Tests von BigBlueButton und Jitsi weiterhin über Zoom durchgeführt. Ein Austausch in Präsenz kann nur unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgen.

Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern

Die Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern findet in der Regel zuerst über die Lernplattform Logineo NRW LMS statt. Über diese können Dateien zugänglich gemacht, Nachrichten an eine ganze Klasse geschickt oder individuelle Chats eröffnet werden. Ebenso können Audio- oder Videobotschaften auf diesem Wege geteilt werden. Die LMS soll unter den temporären, an die jeweilige Situation angepassten organisatorischen Vorgaben durch die Lehrperson mit weiteren synchronen Kommunikationskanälen ergänzt werden, z. B. durch Telefonate oder Videokonferenzen.

Videokonferenzen finden in der Regel während der im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtszeiten statt. Die Schulleitung gibt die Organisationsstruktur vor. Hierbei kann es sinnvoll sein, Konferenzen in Teilgruppen durchzuführen. Videokonferenzen werden in einem angemessenen Umfang organisiert, damit die Belastung durch synchrone Kommunikation nicht zu hoch ist. Klassen- und FachlehrerInnen stimmen sich ab bzw. orientieren sich am Stundenplan. Wie für die Kommunikation im Kollegium wird auch hier perspektivisch ggf. auf das Video-Tool des Logineo-Messengers zurückgegriffen, sobald dieses praktikabel und ohne doppelte Authentifizierung nutzbar ist. Bis dahin werden Videokonferenzen über Zoom[1] durchgeführt. Für die Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich zu beachten, dass zu viel asynchrone Kommunikation in Phasen des Distanzlernens eine starke Belastung für Schülerinnen und Schüler, Lehrende und Eltern sein kann und deshalb synchrone Kommunikation bewusst eingesetzt werden sollte.


[1] Da mit anderen Anbietern (wie z. B. Big Blue Button) aktuell keine stabile Verbindung vor Ort möglich ist, wird vorerst Zoom eingesetzt. Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Eltern wird dazu schriftlich über die Klassenlehrer eingeholt. Schülerinnen und Schüler ohne Einwilligung können nicht an den Konferenzen teilnehmen. 

Kommunikation mit Eltern

Mit Eltern wird wie in Zeiten des Präsenzunterrichts weiterhin über E-Mails oder per Telefon kommuniziert. Es wird darauf geachtet, Auskunft über Leistungsstand und die Leistungsbewertung nur telefonisch oder über die dienstliche E-Mail-Adresse zu geben. Bei grundsätzlichen Neuerungen oder Anpassungen des Distanzunterrichts werden die Eltern über Elternbriefe bzw. -mails informiert. Für die Ad-hoc-Benachrichtigung, z.B. die kurzfristige Umstellung von Präsenz- auf Distanzunterricht aufgrund eines Coronafalls in der Lerngruppe, werden Notfall-Telefonlisten oder Whats-App-Gruppen durch die Klassenpflegschaft organisiert und an die Schule weitergegeben.

Kommunikation mit Schulaufsicht und Schulkonferenz

Nach der Entscheidung, über längere Phasen Distanzunterricht einzurichten, werden die zuständige Schulaufsicht und die Schulkonferenz durch die Schulleitung hierüber informiert. Eine Planung zur pädagogischen und organisatorischen Umsetzung wird bei Bedarf vorgelegt. Diese sollte unter anderem den zeitlichen Rahmen sowie Aussagen zum Einsatz der Lehrkräfte im Distanzunterricht enthalten.

3.3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten und sonstige Überprüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt, sollen sich aber auf Inhalte aus dem Distanzunterricht erstrecken. Die während des Distanzunterrichts erbrachten Leistungen werden in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Zum Beispiel ist das sorgfältige Bearbeiten und fristgerechte Einreichen Grundlage einer erfolgreichen sonstigen Mitarbeit.

Mögliche Formen der Leistungsüberprüfung (möglichst erprobt) für den Distanzunterricht (Beispiele) im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“:

analogdigital
mündlich– Über Telefon– Audioaufnahmen
– Videoaufnahmen
– Im Rahmen von Videokonferenzen
schriftlich– Projektarbeit
– Lerntagebücher
– Portfolios
– Bilder
– Plakate
– Arbeitsblätter und Hefte
– …
Moodle -Tools nutzen
– Testformate
– Blogeinträge (Ankündigungen, Foren, …)
– digitale Präsentationen
– …

Lehrkräfte geben im Distanzunterricht Schülerinnen und Schülern und bei Bedarf ihren Eltern auf den oben genannten Kanälen den Lernprozess begleitende Rückmeldungen zum jeweiligen Leistungsstand und zu weiteren Möglichkeiten der Förderung. Eine Rückmeldung sollte differenziert Stärken und Schwächen hervorheben und Hinweise zum Weiterlernen geben. Dabei bestimmt die Lehrkraft die angemessene Form der Rückmeldung. Weiteres zum Thema Feedback und Beratung in Kapitel 5.

3.4 Schulsozialarbeit

Der Fokus der Schulsozialarbeiterin liegt auf der Beziehungsarbeit. Sie hält den Kontakt zu den Familien und SchülerInnen zur Schule. Sie unterstützt und berät die Eltern bei Schwierigkeiten. Eltern sowie KollegInnen nehmen mit ihr Kontakt auf, wenn das Lernen auf Distanz Schwierigkeiten mit sich bringt oder wenn KollegInnen SchülerInnen und Eltern nicht erreichen können.

4. Planung für verschiedene Szenarien

4.1 Quarantänefälle

Ordnet das Gesundheitsamt eine temporäre Quarantänemaßnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers an, um z. B. Symptome weiter zu beobachten oder das Ergebnis eines Covid-19-Tests abzuwarten, so erhalten die Betroffenen Hausaufgaben auf dem gleichen Weg wie bei normalen Krankheitsfällen. Wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet, erhalten die Betroffenen Distanzunterricht. Die Lehrkräfte, welche sich in Quarantäne befinden, stehen in dieser Zeit im engen Kontakt mit dem Kollegium und werden für Distanzunterricht oder andere Dienstaufgaben eingesetzt.

4.2 Kombination von Distanz- und Präsenzunterricht (Unterrichtsverteilung)

Durch eine zeitlich begrenzte Schulschließung oder einen Wechsel anwesender Lerngruppen (auch als „rollierendes System“ bekannt), kann das Konzept des Blended Learning sinnvoll sein. Dieses verknüpft Präsenzunterricht mit Distanzphasen didaktisch sinnvoll miteinander.

Abb. Blended Learning (Entwurf: QUA-LiS NRW – auf der Grundlage von www.unterricht-digital.info)

4.3 Schulschließung

Im Falle einer Schulschließung auf längere oder unbestimmte Zeit kann das Konzept des Blended Learnings auch für den Distanzunterricht adaptiert werden, indem Einstiegsphasen durch Videokonferenzen oder Lernvideos ersetzt werden, auf die wiederum eine E-Learning-Phase zum Üben und Anwenden folgt. Eine Tagesstruktur, zum Beispiel auf Grundlage des aktuellen Stundenplans unterstützt die Kinder beim selbstregulierten Lernen.

5. Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte

Als Anregung zur Planung des Unterrichts auf Distanz können folgende sechs Impulse für das Lernen auf Distanz nach A. Krommer, P. Wampfler und W. Kleine hilfreich sein. Durch sie wird deutlich, dass die technische Ausstattung und Umsetzung nicht allein Garant für ein erfolgreiches Lernen auf Distanz sind.

  1. So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich und so viel Tools und Apps wie nötig.
  2. So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie nötig.
  3. So viel einfache Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig.
  4. So viel asynchrone Kommunikation (z.B. Briefe, E-Mails) wie möglich, so viel synchrone
    (z.B. Telefonate, Einzelgespräche) wie nötig.
  5. So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viele kleinschrittige Übungen wie nötig.
  6. So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback von Lehrenden wie nötig.

5.1 Voraussetzungen

Für das Gelingen von Distanzunterricht sollte bereits während des Präsenzunterrichts das Selbstregulierte Lernen gefördert werden. Dazu bieten sich offene Lernformen wie Projektarbeit, Freiarbeit, etc. an.

Die Schülerinnen und Schüler werden bereits im Präsenzunterricht an die Lernplattform herangeführt, um sie auf ihre Nutzung im Distanzunterricht vorzubereiten und zügig handlungsfähig zu machen.

Um die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Distanzunterricht zu sichern, können sich Schülerinnen und Schüler bei Bedarf, z.B. wenn zuhause kein eigener, ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht, für einen Arbeitsplatz in den schulischen Räumlichkeiten anmelden. Das Konzept der „Study Hall“ dient der Sicherung eines chancengerechten und gleichwertigen Lernumfelds, unabhängig von der häuslichen Situation. So können Kinder unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen einen Arbeitsplatz mit WLAN erhalten und ohne Einschränkungen am Distanzunterricht teilnehmen. Kopfhörer mit Mikrofon für die Teilnahme an Videokonferenzen in der „Study Hall“ sind von zuhause mitzubringen. Um eine Aufsicht für diese Kinder sicher zu stellen, werden sie als Teilnehmer an der erweiterten Betreuung in die Notgruppen bzw. die pädagogischen Betreuungsgruppen integriert. Für die Aufsicht werden sowohl Lehrkräfte als auch sonstiges schulisches Personal eingesetzt. Die Organisation wird insgesamt auf Grundlage der individuellen Zusammensetzung sowie den zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Ressourcen vorgenommen. Den Einsatzplan gibt die Schulleitung vor.

5.2 Umsetzung von Distanzunterricht

Distanzunterricht unterscheidet sich vom sogenannten „Lernen auf Distanz“ in der Art, dass es sich trotz der Distanz um ein von Lehrerinnen und Lehrern begleitetes Lernen auf der Grundlage von Richtlinien und Lehrplänen handelt. Es gilt die Beteiligung der Schule an den Lernprozessen der Schüler und Schülerinnen auf Distanz zu intensivieren.

Um den Distanzunterricht mithilfe einer Tagesstruktur lernförderlich zu gestalten, werden die Schultage durch festgelegte Videokonferenzen und Selbstlernzeiten gegliedert. Diese sind auch abgestimmt auf die Bedingungen vor Ort, sollte parallel eine Notgruppe eingerichtet sein oder benötigen spontan weitere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit eines Arbeitsplatzes im Schulgebäude.

Die zu erledigenden Aufgaben werden über die Logineo NRW LMS bekannt gegeben. Neben der Vorentlastung von Arbeitstechniken im Präsenzunterricht sind Arbeitsaufträge und Materialien für die Distanzarbeit so aufzubereiten (z. B. durch Zusatzmaterial oder Verweise), dass die Schülerinnen und Schüler diese möglichst ohne häusliche Unterstützung verstehen und bearbeiten können. Videokonferenzen werden ergänzend zu den Aufgaben und Materialien genutzt, um Aufgabenstellungen zu erläutern, Fragen zu klären, Feedback oder Austausch zu ermöglichen und um Ergebnisse zu vergleichen. Falls eine Teilnahme an Videokonferenzen nicht möglich sein sollte, können die Aufgaben auch allein bearbeitet werden.

Je nach häuslichen Voraussetzungen kann Material in Ausnahmefällen auch analog durch die betreuende Lehrperson vor dem Sekretariat ausgelegt werden. Dafür werden Abholzeiten zwischen Lehrkraft und Elternhaus in folgenden Zeitfenstern festgelegt.

Bei der Erstellung der Distanzaufgaben ist zu beachten, dass sich sowohl der zeitliche Aufwand als auch die Inhalte der Aufgaben am Unterricht in Präsenz orientieren, d.h. auf Grundlage der Stunden- und Lehrpläne erstellt werden. Die Lehrkräfte paralleler Lerngruppen arbeiten durch regelmäßigen Austausch und getroffene Absprachen eng zusammen.

Das Feedback zu den eingereichten Aufgaben soll in der Regel zeitnah erfolgen. Für schriftliches Feedback ist die Nutzung der Chatfunktion oder das integrierte Rückmeldesystem im Aufgabenformat „Aufgabe“ sinnvoll. Auch mündliche Rückmeldungen über Sprachnachricht, Telefon, Videoaufnahmen oder Videokonferenzen sind möglich.

Eine Besprechung der Aufgaben kann beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden oder Fragen werden – wie auch bei der Besprechung der Hausaufgaben im Präsenzunterricht – im Plenum geklärt und besprochen. Eine Lernerfolgskontrolle kann aber in manchen Fällen alternativ auch über die Selbstkontrolle mithilfe von Lösungsblättern erfolgen.

5.3 Konkretisierung

Regeln für den Distanzunterricht

Der Ablauf des Distanzunterrichtes gliedert sich wie folgt:

  • In der ersten Stunde findet für alle Schülerinnen und Schüler eine Videokonferenz statt. Die Anwesenheit wird in der Videokonferenz oder über die Anwesenheitsliste in Moodle bis 8.10 Uhr festgestellt, sonst wird eine Verspätung oder ein Versäumnis ins Klassenbuch eingetragen.
  • In der Regel findet mindestens einmal pro Woche in den Hauptfächern und in den Nebenfächern regelmäßig, mindestens alle 14 Tage eine Videokonferenz statt.
  • Die Zeiträume von Videokonferenzen orientieren sich in der Regel am geltenden Stundenplan.
  • Die Schülerinnen und Schüler schalten die Mikrofone und Kameras in den geforderten Unterrichtsphasen ein, wenn die Eltern nicht im Vorhinein widersprochen haben oder eine hinreichende Erklärung vorliegt.
  • Die Unterrichtszeit/Lernzeit richtet sich nach dem gültigen Stundenplan (+ Zeit für die Hausaufgaben).
  • Alle Lehrer*innen stellen bis 7.45 Uhr für den Unterricht benötigte Materialien auf der Lernplattform Logineo NRW LMS der jeweiligen Klasse zur Verfügung. Der Abgabetermin für die Aufgaben, die am gleichen Tag eingereicht werden müssen, wird in der Regel auf den gleichen Tag terminiert (20:00 Uhr, Abgabemöglichkeit bleibt geöffnet). Alle Abgaben und Videokonferenzen sind im Kalender eingetragen.
  • Lösungen von Hausaufgaben/Aufgaben werden fristgerecht hochgeladen. Individuell kann die Möglichkeit zum Nachreichen von Aufgaben gegeben werden.
  • Bei Nichtteilnahme an Videokonferenzen müssen Aufgaben eingereicht werden.
  • Die Lehrkräfte bemühen sich, jedem Schüler/ jeder Schülerin ein Feedback zu geben, eine detaillierte Rückmeldung ist nicht in jedem Fall leistbar. Rückfragen sind auch während der angebotenen Videokonferenzen oder über die Lernplattform möglich.

Regeln für den Wechselunterricht

Der Ablauf des Distanzunterrichtes gliedert sich wie folgt:

  • Distanztage und Präsenztage wechseln täglich.
  • Da sich das Kollegium im Präsenzunterricht befindet, können keine Videokonferenzen stattfinden. Ausnahmen erfolgen in Absprache mit den Lehrkräften, die ausschließlich Distanzunterricht anbieten. Hybridformen sind unter Maßgabe des Datenschutzes möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Distanztag Materialien und Aufgaben über die Lernplattform Logineo NRW LMS oder im Vorfeld im Präsenzunterricht.