Das Fach Geschichte hat sich insbesondere in Übereinstimmung mit dem Schulprogramm das Ziel gesetzt, die Entwicklung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins zu fördern. (vgl. KLP)
Durch die Auseinandersetzung mit Ereignissen aus der Vergangenheit können die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Vergangenes mit der Gegenwart zusammenhängt.
Um ein reflektiertes Geschichtsbewusstsein zu entwickeln ist es nötig die hierzu benötigte historische Kompetenz zu erwerben.
Für die historische Kompetenz sind folgende Teilkompetenzen bedeutsam:
Sachkompetenz : Damit sind vor allem historische und methodische Begrifflichkeiten und die Fähigkeit zur Strukturierung gemeint. Des Weitern sind auch gewisse Kenntnisse von Fakten und Daten sowie das Wissen über Zusammenhänge hinzuzählen.
Methodenkompetenz: Das bezeichnet die Fähigkeit und Fertigkeit historische Darlegungen zu entwickeln und bestehende zu analysieren.
Urteilskompetenz: Damit ist die Fähigkeit gemeint historische Sachverhalte zu deuten und zu beurteilen.
Handlungskompetenz: Bezeichnet die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit historischen Deutungen der eigenen Teilhabe an historischen Deutungsprozessen. Dazu müssen das erworbene Sachwissen, methodische Fähigkeiten und Urteilskompetenzen verknüpft und angewandt werden.
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